Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

»Recht haben und Recht ...«
Ein Gutachter, der die Branche kennt

Bei Streitigkeiten zwischen
-  Personaldienstleistern und Kundenbetrieben
-  Versicherungen und berufsunfähig Geschädigten
-  Geschiedenen bzgl. Vermittlungsfähigkeit

Seit 25 Jahren Privat- und Gerichtsgutachten für
-  Berufskunde
-  Individuelle Arbeitsmarktanalysen
-  Vermittlungsprovisionen
-  Verrechnungssätze
-  Gehalts- und Lohneinstufungen
-  Arbeitsbedingungen

Nach der Ausbildung zum Bürokauf-
mann und einem Wirtschaftsstudium
begann Michael Hacker seine berufli-
che Laufbahn bei der Bundesanstalt
(jetzt: Bundesagentur) für Arbeit. Zu-
letzt war er dort als Leiter des Arbeits-
amtes Garmisch-Partenkirchen tätig.
Vor zehn Jahren kehrte er der Behörde
den Rücken und machte sich mit der
Firma jobs & mehr in Schongau als
Personaldienstleister selbstständig.
Zunächst bot das Unternehmen Perso-
nalberatung und Personalvermittlung
an, seit vier Jahren ist es auch im Be-
reich Arbeitnehmerüberlassung aktiv.
Über sein unternehmerisches Engage-
ment hinaus fungiert Michael Hacker
als stellvertretender Landesbeauftrag-
ter Bayern des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen.

Bereits während seiner Zeit als Beam-
ter bei der Bundesagentur für Arbeit

wurde Michael Hacker von Gerichten,
Versicherungen, Unternehmen usw.
beauftragt, Gutachten zu erstellen.
Häufige Inhalte werden Streitigkeiten
zwischen Personaldienstleistern und
Kundenbetrieben, beispielsweise über
die Höhe des geforderten Verrech-
nungssatzes. Vielfach war auch die
Höhe der Provision streitig und vie-
les andere mehr. Mittlerweile kann er
auf eine über 25-jährige Gutachtertä-
tigkeit zurückblicken. Seit fünf Jahren
ist Michael Hacker als Sachverständi-
ger im Bereich der Personaldienstleis-
tungen öffentlich bestellt und vereidigt.

Als Gerichtsgutachter wird Michael
Hacker vom Gericht beauftragt und
vom Gericht bezahlt. Dazu erklärt er:
“Manchmal werde ich auch von einer
der im Streit liegenden Partei beauf-
tragt. Da ich aber deutschlandweit der
einzige hierfür zugelassene Gutachter

Michael Hacker ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Gerichtsgutachten in Sachen Personaldienstleistungen

bin, muss die Gegenpartei mit der Be-
auftragung einverstanden sein, denn
sie kann ja keinen Gegengutachter
aufbieten. Außerdem beugt die Einver-
ständniserklärung einem späteren Ab-
lehnungsantrag wegen Befangenheit
vor. Besser ist es schon, wenn ich vom
Gericht beauftragt werde. Und man-
cher pfiffige Rechtsanwalt gibt dann
dem Gericht einen kleinen Tipp.”

Auf mittlere Sicht, so Michael Hacker
weiter, will er sich aus dem operativen
Tagesgeschäft seines Personaldienst-
leistungsunternehmens zurückziehen,
um sich dann voll und ganz der Gut-
achtertätigkeit zu widmen, “weil es ein-
fach so viel wird”.

                                               Peter Gröger


AIP 2/2004

Auszug aus der Fachpresse: AIP 2/2004

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